Die Beweissicherung dient dem Nachweis von Schäden oder Zuständen, die durch Baumassnahmen an Gebäuden, Bauwerken, Abdichtungen oder Belagsbekleidungen mit Keramik, Naturstein, Mosaik oder Kunststein und Verkehrsflächen verursacht werden können.
In Anlehnung an das selbständige Beweissicherungsverfahren ist im aussergerichtlichen Bereich die private Beweissicherung durch Sachverständige ein probates Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann.
Es ist üblich, vor Beginn einer Baumassnahme den nachbarschaftlichen Bestand von privaten Gebäuden und öffentlichen Bereichen durch ein Beweissicherungsgutachten aufnehmen zu lassen, um nach Abschluss der Baumassnahme den Status-Quo zu Baubeginn und am Bauende vergleichen zu können. Auf dieser Grundlage kann ich eine allfällige entstandene Differenz bewerten.
Eine Beweissicherung dient dem Eigentümer, dem Planer, dem Bauunternehmer, dem General- oder Totalunternehmer zur Abwehr von Forderungen und der Durchsetzung von Ansprüchen.