Das Schiedsgutachten ist eine Beweismittel- und Beweiswürdigungsvereinbarung der bestellenden Parteien. Es betrifft damit in der Regel die Tatsachenfeststellung und nicht die Rechtsbeurteilung. Es sollte aus Sicht von BOKE NANO wieder vermehrt zur Anwendung kommen, da es der Prozessvermeidung und der Prozessvereinfachung dient.
Die Parteien werden durch das Resultat des Schiedsgutachtens gebunden, sofern und soweit die Parteien über das Rechtsverhältnis frei verfügen können, gegen die beauftragte Person kein zwingender Grund für einen Ausstand vorliegt, das Schiedsgutachten ohne Bevorzugung einer Partei erstellt wurde und nicht offensichtlich unrichtig ist.
Einem Schiedsgutachten der BOKE NANO geht ein allseitig ausgearbeiteter und unterzeichneter Schiedsgutachtervertrag vor.
Das Resultat des Schiedsgutachtens wird den Parteien (evtl. auch laufend aufgrund der Feststellungsarbeiten) schriftlich mitgeteilt. Die Parteien werden gleichzeitig und gegenseitig offen und transparent informiert.