Vereinbartes Gutachten

Hier verlangen mehrere Parteien, die sich über eine bestimmte Frage nicht einig sind, gemeinsam ein Gutachten, welches ausserhalb eines Gerichtsverfahrens verhandelt wird.

Diese Gutachten haben, welche durch uns unter Einbezug sämtlicher Fakten sorgfältig erstellt werden, den Vorteil, dass sie der Streiterledigung dienen können und den technischen Sachverhalt neutral darstellen.

In aller Regel werden die Ergebnisse und Antworten zu den gemeinsam gestellten Fragen von allen Parteien akzeptiert und verhindern so die weitere Belastung unserer Zivilgerichte.

Vereinbartes Gutachten

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