Privatgutachten / Aussergerichtliches Gutachten

Bei einem Privatgutachten handelt es sich um ein Gutachten, welches ausserhalb eines Gerichtsverfahrens für einen privaten Auftraggeber erstellt wird.

Dabei handelt es sich um eine Untersuchung resp. sachverständige Beurteilung des Sachverhalts im Auftrag einer Partei (nicht des Gerichts).

Diese Form eines bestellten Gutachtens ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts für sich allein nicht zum Beweis geeignet und fällt insoweit auch nicht unter den Begriff der Urkunde. In rechtlicher Hinsicht kann es als blosse Parteibehauptung betrachtet werden. Dies schliesst aber nicht aus, dass ein Privatgutachten/Parteigutachten zusammen mit – durch Beweismittel nachgewiesenen – Indizien den Beweis zu erbringen vermag.

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