Ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis einer Schadensregulierung durch eine Versicherung nicht einverstanden, kann – entsprechend den Bedingungen der meisten Sachversicherer – durch die BOKE NANO ein sogenanntes Sachverständigenverfahren eingeleitet werden.
Hierbei bestellen sowohl der Versicherungsgeber, als auch der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen der BOKE NANO. Einigen sich beide bestellten Sachverständigen über die Regulierung des Schadens nicht, können sie einen Obmann wählen, der – ähnlich einem Schiedsgutachten – abschließend und bindend entscheidet.
BOKE NANO AG
Nelkenstrasse 2
Schweiz - 6060 Sarnen
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