Versicherungsgutachten

Von einem Versicherungsgutachten spricht man, wenn dieses ausserhalb eines Gerichtsverfahrens für eine Versicherungsgesellschaft als Auftraggeber erstellt wird.

Die BOKE NANO übernimmt die Untersuchung resp. sachverständige Beurteilung des Sachverhalts im Auftrag der Versicherungsgesellschaft und nicht des Gerichts.

Diese Form eines bestellten Gutachtens ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts für sich allein nicht zum Beweis geeignet und fällt insoweit auch nicht unter den Begriff der Urkunde. In rechtlicher Hinsicht kann es als blosse Parteibehauptung betrachtet werden. Dies schliesst aber nicht aus, dass ein Versicherungsgutachten, zusammen mit, durch Beweismittel nachgewiesenen, Indizien den Beweis zu erbringen vermag.

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